Süddeutsche Zeitung

Prozess gegen IS-Rückkehrerin:Erst die Gleichgültigkeit ermöglicht den Völkermord

Jennifer W. aus Niedersachsen lässt ein jesidisches Mädchen in Falludscha einfach verdursten. Das Oberlandesgericht München findet dafür ein angemessen strenges Urteil.

Kommentar von Ronen Steinke

Es ist immer seltsam zufällig, wenn Geschichte vor Gericht kommt. Geschichte, das ist in diesem Fall der erste Genozid des 21. Jahrhunderts, der Völkermord an mehr als 5000 Jesidinnen und Jesiden durch die Fanatiker der Terrormiliz mit dem anmaßenden Namen "Islamischer Staat" im Jahr 2014. Was ist jetzt vor Gericht gekommen? Wenig. Ein zufälliger, ein winziger Ausschnitt dieses riesigen Geschehens. Eine kleine Szene, fernab von Massengräbern und Kalaschnikow-Gewalt. Und doch: sehr bezeichnend.

Es ist eine vergleichsweise stille, unblutige Begebenheit: Ein IS-Mann hatte sich im Irak eine jesidische Frau als Sklavin "gekauft", gemeinsam mit seiner deutschen Frau, Jennifer W., hat er sie in seinem Haus in der Stadt Falludscha "gehalten". Alltag im Terrorstaat. Putzen, kochen, Misshandlungen. Als die fünfjährige Tochter dieser Sklavin sich einmal einnässt, fesselt der IS-Mann das Kind zur Strafe in der prallen Mittagssonne. Das Kind weint, leidet in der Hitze, und fleht.

Das Grausame ist, was im entscheidenden Moment alles nicht geschieht

Das Grausame ist, was in diesem Moment alles nicht geschieht. So hat es jetzt das Oberlandesgericht München festgestellt. Der Sklavenhalter, der sich in diesem Moment nicht erbarmt. Seine IS-Frau aus Deutschland, Jennifer W., sozialisiert in Niedersachsen, die in diesem Moment nicht ihren Hintern vom Sofa bekommt und das Handy beiseitelegt, um einzuschreiten. Und die eigene Mutter des fünfjährigen Mädchens, vielfach misshandelt, womöglich psychisch neben sich stehend, die bloß roboterhaft weiter die Wohnung ihres Herren putzt, während draußen ihr Kind einen qualvollen Tod stirbt.

Gewiss: Vorsicht mit symbolischer Überhöhung. Ein Einzelfall ist ein Einzelfall ist ein Einzelfall, und es ist nur ein Zufall, dass ausgerechnet dieses kleine Kammerspiel den ersten Strafrechtsfall aus dem gesamten, historischen Komplex des Genozids an den Jesiden bildet. Den ersten Einzelfall, der weltweit vor Gericht gekommen ist. Den ersten Zipfel dieses Massenverbrechens, den die Justiz weltweit zu greifen bekommen hat (und sich zu ergreifen entschlossen hat, was man der deutschen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anrechnen muss).

Auch die Politik hat die Jesiden lange im Stich gelassen

Aber, tatsächlich: Was könnte symbolträchtiger sein. Das Bild einer gedankenverloren auf dem Handy daddelnden Jennifer aus Lohne im Oldenburger Münsterland, wie sie auf einem Sofa fläzt, zu bequem, um sich zu verhalten wie ein Mensch. Es sind nicht nur Mörder, die einen Völkermord begehen. Es sind auch all jene, die nicht vom Sofa aufstehen, wenn sie es müssten. Selten hat man das so plastisch, ja fast plakativ vor Augen geführt bekommen. Das Oberlandesgericht München hat dafür am Montag ein angemessen strenges Urteil gefunden: Zehn Jahre Haft für Jennifer W., unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Es braucht nicht nur Kalaschnikow schwingende Berserker, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Es braucht auch Gleichgültigkeit. Davon hat es im Jahr 2014 zu viel gegeben. Nicht nur im Haus der Jennifer W. im fernen Falludscha. Auch in der westlichen Politik, welche Tausende Jesiden, eingekesselt im Sindschar-Gebirge, zunächst lange im Stich ließ. Berlin, Brüssel, Ankara oder auch die kurdische Regionalregierung im Nordirak, die ihre Schutztruppen abzog: Um diese Schauplätze ging es nicht in dem Strafprozess vor dem Oberlandesgericht München. Aber auch dort standen Sofas.

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