Die zwischen Israel und der Hisbollah-Miliz ausgerufene Waffenruhe hat weltweit Erleichterung ausgelöst. Wenn also nun die Waffen schweigen, ist das aber nicht zu verwechseln mit einem Waffenstillstand (oder gar einem Friedensabkommen). Die Waffenruhe ist ein erster Schritt, dem andere folgen können, aber nicht müssen; beide Seiten einigen sich erst einmal auf eine Feuerpause. In Kriegen kommt dies nicht selten vor, etwa um Verwundete zu bergen, Gefangene auszutauschen, die Frontlinie für humanitäre Hilfsgüter zu öffnen oder Unterhändler zu schicken. Verbindlicher und meist dauerhafter ist der Waffenstillstand, der nach Artikel 36 der Haager Landkriegsordnung von 1907 festgelegt ist: Dieser „unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien“. Oftmals bittet diejenige Seite, der eine Niederlage droht, darum – um Friedensbedingungen auszuloten. Ein bekanntes Beispiel ist der Waffenstillstand zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich vom 11. November 1918, der es den Deutschen erlaubte, noch besetzte Gebiete zu räumen; der offizielle Friedensschluss von Versailles erfolgte dann erst 1919. Dauerhaften Frieden allerdings sicherte er nicht.
Aktuelles Lexikon:Waffenruhe
Einstellung der Kämpfe, die ein erster Schritt zum Frieden sein kann – es aber nicht immer ist.
Von Joachim Käppner
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