Deutschland:Für einen Erfolg vor Gericht reicht's

Lesezeit: 1 Min.

Klage vorerst abgewiesen: der libanesische Gerichtspräsident Nawaf Salam am Dienstag in Den Haag. (Foto: Peter Dejong/dpa)

Die Bundesregierung verteidigte sich in Den Haag schmallippig und arrogant gegen den Vorwurf, Israel "Beihilfe zum Völkermord" zu leisten. Hat funktioniert. Aber die Debatte wird weitergehen.

Kommentar von Ronen Steinke

Kühl, knapp, beinahe achselzuckend hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Worte ausgesprochen, die für die Bundesregierung in Berlin eine große Erleichterung bedeuteten: Deutschland hat sich mit seinen Waffenlieferungen an Israel keineswegs dreist gegen das Völkerrecht gestellt. Deutschland stehe jetzt auch nicht im dringenden Verdacht, "Beihilfe zum Völkermord" in Gaza zu leisten, wie es manche vorwurfsvoll behaupten. Das Gericht in Den Haag zeigt sich sachlich. Es trennt sauber zwischen Recht und Moral. Auch in diesem Fall, obschon es unter dem Vorsitz eines Präsidenten steht, der lange ein Diplomat von Israels geschworenem Feind Libanon war.

Zur SZ-Startseite

Völkerrecht
:Internationaler Gerichtshof weist Eilantrag gegen Deutschland ab

Nicaragua hatte der Bundesrepublik vorgeworfen, mit Rüstungsexporten nach Israel "Beihilfe zum Völkermord" zu begehen. Abgeschlossen ist der Fall mit dieser Entscheidung jedoch nicht.

Von Ronen Steinke

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: