Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal:Wie schwer der Schutz der Schwachen wiegt

Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal: Wer sich um Pflegebedürftige kümmert, hat die Pflicht, diese zu schützen - und muss daher laut Bundesverfassungsgericht eine Einschränkung seiner Grundrechte zum Wohle aller hinnehmen.

Wer sich um Pflegebedürftige kümmert, hat die Pflicht, diese zu schützen - und muss daher laut Bundesverfassungsgericht eine Einschränkung seiner Grundrechte zum Wohle aller hinnehmen.

(Foto: Tom Weller/dpa)

Häufig ging es in der Corona-Krise um die eigenen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Klarheit geschaffen: Das Wohl des Gemeinwesens geht vor.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Es war oft von Grundrechten die Rede in den vergangenen zwei Jahren. Seltener allerdings von den Grundrechten der anderen, eher von den eigenen. Häufig ging es um "meine" Freiheit, "meine" Selbstbestimmung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht bei einem zentralen Thema der Pandemie - der Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal - einmal klargestellt, wie die Sache mit den Grundrechten genau funktioniert. In einem Gemeinwesen, zumal während einer Krise, gibt es keine absoluten Rechtspositionen, sondern immer nur Grundrechte auf der einen wie auf der anderen Seite. Es muss abgewogen werden. Sogar dann, wenn es an die körperliche Unversehrtheit geht.

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