Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Flutkatastrophe: 181 Menschen sind tot. Sie ermittelt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Gibt es einen Schuldigen? Ist der Landrat des Kreises Ahrweiler schuld daran, dass viele Menschen ertrunken sind? Ist er mitschuldig, weil er es unterlassen hat, rechtzeitig vor der Flut zu warnen und die Häuser an der Ahr evakuieren zu lassen? Trägt er Schuld, weil er den Katastrophenschutz, weil er das Warnsystem nicht gut genug organisiert hat? Durfte er diese Aufgabe einfach einem Mitarbeiter übertragen? Und wenn ja - hat er den Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und kontrolliert?
Naturkatastrophen:Tödlicher Verzug
Flut, Schuld und Schicksal: Ist die hohe Opferzahl ein Indikator für höhere Gewalt - oder Ergebnis von Versäumnissen bei der Evakuierung? Was die Strafjustiz jetzt prüfen muss.
Kolumne von Heribert Prantl
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