Heckler & Koch:Wo es schmerzt

Wie dubiosen Waffengeschäften mit Krisenländern beizukommen wäre.

Von Wolfgang Janisch

Die juristische Aufarbeitung der illegalen Waffenexporte nach Mexiko, die nun beim Bundesgerichtshof ein Ende gefunden hat, ist nicht sonderlich befriedigend ausgefallen. Da wurden vor anderthalb Jahrzehnten Waffen an einen Krisenstaat geliefert, aber man gab vor, von den eigentlichen Krisengebieten könne man die Gewehre fernhalten, dank der Beteuerungen mexikanischer Behörden. Waffen nur fürs gute Mexiko, nicht fürs böse Mexiko. Hat natürlich nicht funktioniert. Verurteilt wurden am Ende aber nur ein Vertriebsleiter und eine Sachbearbeiterin von Heckler & Koch, dagegen niemand aus der Geschäftsführung.

Die Causa ist ein weiterer Beleg dafür, dass schärfere Exportkontrollen notwendig sind. Die globalen Krisenherde sind unübersichtlich, die Gefahr, dass deutsche Waffen in die falschen Hände gelangen, lässt sich nicht durch treuherzige Erklärungen bannen. Aber immerhin enthält das Urteil eine Warnung. Auch wenn es, wie so oft, mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit umso dünner wird, je höher man in die Chefetagen steigt, kann so ein Waffendeal empfindliche Konsequenzen haben. Der Schlüssel dazu liegt in den verschärften Regeln zur Vermögensabschöpfung, wonach der Staat den Erlös aus illegalen Deals kassieren kann. Dies setzt an der richtigen Stelle an, nämlich an den Gewinnerwartungen der Exporteure. Das ist eine Sprache, die Waffenhersteller verstehen.

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