Aktuelles LexikonHauptversammlung

Die Vorstandsvorsitzende legt Rechenschaft ab: Bettina Orlopp vor den Aktionären der Commerzbank.
Die Vorstandsvorsitzende legt Rechenschaft ab: Bettina Orlopp vor den Aktionären der Commerzbank. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Treffen der Anteilseigner einer Aktiengesellschaft. Und vor allem eines der drei wichtigsten Beschlussorgane dieser Firmen.

Von Meike Schreiber

Die Hauptversammlung eines börsennotierten Unternehmens ist in der Regel der Höhepunkt eines Geschäftsjahrs: Neben Vorstand und Aufsichtsrat ist das jährliche Treffen der Aktionäre eines der drei wichtigsten Beschlussorgane einer Aktiengesellschaft (neben Vorstand und Aufsichtsrat). Aktionäre können dort Reden halten, Fragen stellen; wichtige Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen, Übernahmen oder Abspaltungen benötigen die Zustimmung der Hauptversammlung. Auch das Vergütungsschema für die oberste Führungsriege muss dort zumindest vorgestellt werden. Großaktionäre können diese Treffen in der Regel maßgeblich beeinflussen, sobald sie zwanzig bis dreißig Prozent der Stimmrechte kontrollieren. Das liegt daran, dass normalerweise nur 60 bis 70 Prozent des gesamten stimmberechtigten Kapitals auf einer Hauptversammlung anwesend sind. Institutionelle Investoren wie Pensions- und Publikumsfonds orientieren sich beim Abstimmungsverhalten allerdings zunehmend an den Empfehlungen von zwei großen professionellen angelsächsischen Stimmrechtsberatern (ja, so etwas gibt es) – ein Trend, der auch kritisch gesehen wird, weil diese Berater großen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten von Profiinvestoren haben, aber selbst keine Aktien halten.

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