Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:Künast siegt, endlich

Persönlichkeitsschutz gilt auch für Politiker: Karlsruhe gibt der Grünen recht in ihrem Kampf gegen Hasskommentare.

Von Wolfgang Janisch

Das allerletzte Wort in Sachen Renate Künast ist zwar noch nicht gesprochen, denn der Fall geht erst einmal zurück ans Berliner Kammergericht. Aber schon jetzt lässt sich sagen: Die Grünen-Politikerin hat beim Bundesverfassungsgericht einen spektakulären Sieg errungen. Hasskommentare, die ihr vor ein paar Jahren wegen einer uralten und böswillig verzerrten Pädophilie-Debatte aus dem Netz entgegenschwappten, waren von den unteren Instanzen noch als erlaubte Meinungsäußerung eingestuft worden. Die juristische Einschätzung hat sich damit auf dem Weg nach Karlsruhe komplett gedreht: vom vulgärliberalen Urteil des Landgerichts Berlin, das Äußerungen wie "Drecks Fotze" für hinnehmbar hielt, bis zu einem Verfassungsgericht, das sich zunehmend für den Schutz des Persönlichkeitsrechts starkmacht.

Der Beschluss illustriert eine Akzentverschiebung. Einer Politikerin vorzuwerfen, sie habe einen "Dachschaden" und sei hohl wie "Schnittlauch", hätte das Gericht früher vermutlich als zwar drastische, aber zulässige Behauptung mangelnder Fähigkeiten gewertet. Beides wurde nun beanstandet. Wegen handwerklicher Fehler des Kammergerichts, aber eben auch, weil sich der Wind aus Karlsruhe gedreht hat.

Es ist richtig und überfällig, den Persönlichkeitsschutz auch dem politischen Personal zu gewähren, das sich als Ziel legitimer Machtkritik deutlich mehr gefallen lassen muss als andere Menschen. Denn die sozialen Medien haben das Spiel dramatisch verändert, sie bieten die Instrumente, um Politikerinnen und Politiker mit gezielten Hasskampagnen mürbe zu machen. Manche halten das nicht aus und geben auf.

Darin liegt eine zweite Lehre aus dem Fall. Renate Künast hat mit ihrer entschiedenen Abwehr der diffamierenden Angriffe einen neuen Ton gesetzt: Lasst euch Hass und Hetze nicht gefallen, geht vor Gericht. Und die Gerichte beginnen, darauf zu reagieren. Auch das zeigt der Beschluss aus Karlsruhe.

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