MeinungJustizDie Aufhebung des „Hammerskins“-Verbots ist peinlich für das Innenministerium

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Kommentar von Ronen Steinke

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot der „Hammerskins“ aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot der „Hammerskins“ aufgehoben. Jan Woitas/dpa

Das militante Neonazi-Netzwerk darf nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter existieren. Die Bundesregierung sollte in diesem so wichtigen Feld endlich professioneller agieren.

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Es ist eine schlechte Nachricht für alle Menschen, die bewaffnete und militant auftretende Neonazis fürchten oder mit Sorge sehen: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot der „Hammerskins“ aufgehoben. Das ist, neben „Blood and Honour“, das militanteste Netzwerk dieser Art in Deutschland. Eine Gruppe, in der auch etliche NSU-Unterstützer organisiert waren. 130 Personen zählen laut Verfassungsschutz dazu. Sie und ihr Umfeld freut’s.

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