Eigentlich gilt sie längst als abgeschafft: die Grenzkontrolle zwischen Staaten der Europäischen Union. Mit dem Schengener Abkommen von 1985 sollte Schluss sein mit Personenüberprüfungen und Warteschlangen an europäischen Binnengrenzen. Es gilt das Prinzip der Freizügigkeit, das es Unionsbürgerinnen und -bürgern freistellt, wo sie arbeiten und sich aufhalten. Pandemie und Flüchtlingszahlen allerdings haben für die Rückkehr der Grenzüberwachung gesorgt, mal punktuell, mal regelmäßig. Formal sind Binnengrenzkontrollen zwar nur vorübergehend erlaubt, als letztes Mittel und nach Anmeldung in Brüssel. De facto jedoch haben etliche EU-Staaten solche Kontrollen immer wieder verlängert. In Deutschland gilt das für die Grenzen zu Österreich, seit 2023 auch zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Zur Fußball-EM kontrollierte die Bundespolizei erstmals alle deutschen Grenzen, verhinderte so rund 3200 Einreisen, nahm etwa 150 Schleuser fest. Union und FDP wollen die Kontrollen an allen Grenzen daher beibehalten. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt das ab. Grenzkontrollen seien nur ultima ratio, eine Maßnahme im Notfall. Der sei nicht gegeben. Während Olympia in Paris allerdings werde nun die deutsch-französische Grenze kontrolliert. Vorübergehend.
Aktuelles Lexikon:Grenzkontrolle
In der EU theoretisch überflüssig, praktisch jedoch recht weitverbreitet.
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