Urteil aus Karlsruhe:Es ist gut, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nun auch außerhalb der Klinik möglich sind

Lesezeit: 2 Min.

Sie sind die Hüter von Freiheit und körperlicher Unversehrtheit: die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht lockert die Regeln für die Behandlung psychisch kranker Menschen. Und liefert eine Botschaft an Mediziner und Gesetzgeber: Schaut auf den einzelnen Menschen.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Das Bundesverfassungsgericht wird oft wahrgenommen als eine Institution, die sich mit den großen Fragen der Zeitgeschichte befasst. Klima, Staatsschulden, Europa etwa. Dort fallen die großen Urteile, welche die Politik umtreiben, manchmal zerbrechen sogar Koalitionen daran. Es gibt aber noch ein anderes Bundesverfassungsgericht. Es entfaltet in jenen Winkeln der Gesellschaft seine Kraft, in denen die menschliche Existenz eingeengt und manchmal bedroht ist durch die Macht eines übergeordneten Systems. Dort wird das Gericht zum natürlichen Gegenspieler staatlich verfügten Zwangs, zum Hüter von Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Dies ist die vornehmste Rolle des Gerichts. Grundrechte sind in solchen prekären Situationen manchmal alles, was den Menschen geblieben ist: Sie schützen, was vom Leben übrig blieb.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusWenn Betroffene selbst forschen
:"Psychiatrie war für mich komplett negativ besetzt, ein unmenschlicher Ort"

Seit Jahren leidet Céline Zimmerer unter Psychosen – und hilft mit ihrer Erfahrung gleichzeitig in der Forschung. Was passiert, wenn Wissenschaftler und Betroffene zusammenarbeiten?

Von Jana Hauschild

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: