Gerichte:Mails und mehr

Der BGH schiebt Tricksereien bei Mails einen Riegel vor. Wer als Minister Dienstliches und Privates vermischt, ist selbst schuld.

Von Markus Balser

Wie Politiker entscheiden? In Deutschland soll das eigentlich für jeden Bürger nachvollziehbar sein. Mit mehreren Gesetzen hat die Bundesregierung mehr Transparenz in eigener Sache versprochen. In der Praxis sieht es jedoch anders aus. Regierungshandeln bleibt oft im Dunkeln. Wenn es kritisch wird, kommen Handydaten abhanden, werden Gespräche nicht protokolliert, bleiben E-Mails unter Verschluss. Selbst Untersuchungsausschüsse des Parlaments durchdringen die Verschwiegenheit von Ministerien nicht.

In einem Punkt können die Abgeordneten nun hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) schiebt Tricksereien bei Mails einen Riegel vor. Im Fall des Maut-Ausschusses hat der BGH die Rechte der Parlamentarier gestärkt. Sie dürfen auch solche Maildaten von Verkehrsminister Andreas Scheuer verlangen, die er lieber für sich behalten will. Das ist auch dann möglich, wenn sich ein Minister auf die Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis oder den Schutz des Abgeordnetenmandats beruft. Denn wer als Minister Dienstliches und Privates oder Amt und Abgeordnetentätigkeit vermischt und unterschiedliche Accounts für dieselbe Sache nutzt, ist selbst schuld.

Die Entscheidung wird über die Maut hinaus helfen. Sie macht es Ministern schwerer, die Kontrolle durch das Parlament auszuhebeln. Und sie fordert von der Regierung, ihr Transparenzversprechen endlich einzulösen.

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