Aktuelles Lexikon:Generalkonsulat

Iran muss seine Generalkonsulate in Deutschland, wie dieses in Frankfurt, schließen. (Foto: Kirill Kudryavtsev/AFP)

Die Beamten darin kümmern sich um Verwaltungsaufgaben ihres Heimatstaates. Es sei denn natürlich, das Gastland entzieht ihnen wie in einem aktuellen Fall die Erlaubnis dazu.

Von Sina-Maria Schweikle

Generalkonsulat – das klingt bürokratisch und wenig einladend. Gleichwohl sind die Konsulate zentrale Anlaufstellen für Menschen, die im Ausland leben. Deutschland unterhält laut Auswärtigem Amt weltweit 50 Generalkonsulate. Im Gegensatz zu einer Botschaft, die die Regierung eines Landes vertritt und die politischen Beziehungen pflegt, übernehmen die Konsulate in erster Linie Verwaltungsaufgaben: Sie stellen Pässe aus oder Heiratsurkunden, kümmern sich um Reise- und Visumangelegenheiten. Gerät ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland in Not, wird etwa überfallen, so ist oftmals das Generalkonsulat mit Rat und Tat zur Stelle. Auch Aufgaben deutscher Gerichte, Notare und kommunaler Behörden werden von den Konsularbeamten wahrgenommen, wie es vom Auswärtigen Amt heißt. Die Mitarbeitenden eines Generalkonsulats in Deutschland erhalten von der Bundesrepublik eine Exequatur, sprich die Erlaubnis, in Deutschland konsularische Aufgaben für ihren Staat wahrzunehmen. Erlischt diese, wie nun im Fall der 32 iranischen Mitarbeiter in den drei Generalkonsulaten in Deutschland, so erlischt in der Regel auch die Aufenthaltsgenehmigung. Leiter eines Generalkonsulats ist der Generalkonsul, der häufig Staatsangehöriger des Entsendestaates ist.

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