MeinungRechtGeheimdienst und Polizei müssen strikt getrennt bleiben

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Sollen Verfassungsschützer künftig etwa Bewegungsprofile von Personen erstellen können? Ein geplantes Gesetz würde ihnen mehr polizeiliche Befugnisse einräumen.
Sollen Verfassungsschützer künftig etwa Bewegungsprofile von Personen erstellen können? Ein geplantes Gesetz würde ihnen mehr polizeiliche Befugnisse einräumen.
Oliver Berg/dpa

Warum Verfassungsschutz und BND künftig eigentlich vor sich selber warnen müssten: Das geplante Großgesetz gibt ihnen weitreichende Befugnisse und verstößt damit gegen zentrale rechtsstaatliche Grundsätze.

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Fast jeder kennt die Cola light; es gibt sie seit Jahrzehnten. Es ist dies eine zucker- und nahezu kalorienfreie Variante der herkömmlichen Coca-Cola. Der Begriff „light“ hat sich seitdem bei vielen Lebensmitteln eingebürgert und bedeutet, dass der Gehalt eines bestimmten Nährstoffs um mindestens dreißig Prozent reduziert ist, gemessen an einem vergleichbaren Standardprodukt. Da gibt es den Light-Käse und -Joghurt, die Light-Salami und das Leichtbier. Nicht immer ist das Leicht-Konzept automatisch gesund.

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