Gefälschte Impfpässe:Dringende Klarstellung

Bis zu fünf Jahre Haft: Warum es wichtig ist, was der Bundestag an diesem Donnerstag per Gesetz justieren will.

Von Karoline Meta Beisel

Bis zu fünf Jahre Haft für Impfpass-Fälschung - so sieht es ein Gesetzesvorschlag vor, der an diesem Donnerstag als Teil der neuen Corona-Regeln im Bundestag beschlossen werden soll. Fünf Jahre Freiheitsstrafe - das klingt zunächst streng: So eine Höchststrafe ruft das Strafgesetzbuch sonst auch für Diebstahl, Freiheitsberaubung oder Geldwäsche auf.

Tatsächlich aber enthält das neue Gesetz nicht so sehr eine Reform als vielmehr eine Klarstellung. Denn wer in der Apotheke einen gefälschten Impfpass vorzeigt, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten, machte sich nach Ansicht vieler Juristen auch bisher schon strafbar: als ganz normaler Urkundenfälscher. Und auf Urkundenfälschung stehen ebenfalls bis zu fünf Jahre Haft.

Aber auch in dieser Rechtsfrage gilt die Redensart: "Zwei Juristen, drei Meinungen". Ende Oktober hatte das Landgericht Osnabrück über einen Apotheken-Fall zu urteilen - und sprach den Angeklagten frei: Einen gefälschten Impfpass vorzuzeigen, sei jedenfalls für Privatpersonen nur strafbar, wenn man ihn bei einer Behörde oder Versicherung vorzeige; weil das Strafgesetz nur für diese Fälle eine besondere Vorschrift beinhalte. Wer ihn hingegen in einer Apotheke vorlege, bleibe straffrei - auch wenn das Dokument sichergestellt werden dürfe.

In dieser Frage wollen die Ampel-Parteien nun Klarheit schaffen - was nicht nur wegen des Falls in Osnabrück richtig ist: Klar, auch der Bundesgerichtshof hätte den Streit um die Impfpass-Fälschung beenden können, und mit einem höchstrichterlichen Urteil den Amts- und Landgerichten eine Linie vorgeben können. Bis dahin wären aber noch viele Monate, wenn nicht gar Jahre ins Land gegangen, in denen die Frage vermutlich noch viel Streit ausgelöst hätte. Darum ist es gut, wenn der Bundestag das Gesetz nun rasch beschließt.

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