Vor drei Jahren war es im Sommer auch ziemlich heiß. Und wenn man an der Eisdiele ein Eis kaufte, gab es dazu oft die Frage: "Zum Hier-Essen oder to go?" Blöde Frage, dachte man sich, ist doch egal. War es aber nicht: Denn beim Eis im Sitzen musste die Eisdiele 19 Prozent Mehrwertsteuer abrechnen. Ging die Kundschaft jedoch weiter, waren nur sieben Prozent fällig. Für sie traf der niedrigere Steuersatz für Lebensmittel zu, die zwar zubereitet, aber nicht am Ort verzehrt wurden.
Mehrwertsteuer:Essen ist politisch
Getränke im Gasthaus haben einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, beim Essen sind seit der Pandemie nur sieben Prozent fällig.
(Foto: Angelika Warmuth/dpa)Seit Corona gilt auch für Speisen im Restaurant der niedrigere Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ein Zurück zu 19 Prozent wäre das falsche Signal.
Kommentar von Franz Kotteder
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