Frankreich hat das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festgeschrieben: Mit überwältigender Mehrheit stimmten die beiden Parlamentskammern dafür, den Artikel 34 um die "garantierte Freiheit der Frau, Zugang zu einem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch zu haben", zu ergänzen.
Schwangerschaftsabbrüche:Wehe, wenn die Stimmung kippt
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Frankreich schreibt das Recht auf Abtreibung in die Verfassung und stellt damit die freie Entscheidung der Frau unter besonderen Schutz. Das ist richtig, und gibt doch auch Anlass zur Sorge.
Kommentar von Karoline Meta Beisel
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