Aktuelles LexikonFöderalismus

Schulbildung ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer.
Schulbildung ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Im Grundgesetz festgelegte Aufteilung von Rechten und Pflichten zwischen Bund und Ländern.

Von Joachim Käppner

Wenn Städte und Gemeinden ihre Benachteiligung beklagen, wie jüngst in einem Brandbrief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), ist das ein Krisenzeichen für den Föderalismus. Nach Bund und Ländern sind die Kommunen nämlich die dritte Ebene der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik ist dem Föderalismus verpflichtet, also kein straffer Zentralstaat. Im Gegenteil soll die Entstehung eines solchen vermieden werden, indem Rechte und Aufgaben zwischen dem Bund und den 16 Einzelstaaten aufgeteilt sind. Die Mitwirkung der Länder ist sogar durch Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Die Kommunen sind darin nicht eigens genannt, weil die Länder rechtlich als Anwälte ihrer Interessen gelten. Anders als bei einem echten Anwalt liegt es freilich im Belieben der Länder, wie sie diese Aufgabe wahrnehmen. Feste Beteiligungsrechte, wie sie die Länder durch den Bundesrat haben, gibt es für Städte und Gemeinden nicht. Wenn also der Bund mit Zustimmung der Länder Gesetze erlässt, etwa zu Steuersenkungen, welche die Kommunen viel Geld kosten, haben sie als Betroffene nur Anhörungsrechte. Sie fordern daher in ihrem Brief: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“

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