Aktuelles Lexikon:Elementarschadenversicherung

Wie man sein Haus gegen Schäden durch Hochwasser, Starkregen und Überschwemmungen versichert.

Von Joachim Käppner

Zum Glück hat die Versicherung gezahlt! In diesem Seufzer der Erleichterung steckt die nicht unbegründete Sorge, diese Leistung könne ausbleiben. Denn nicht immer geht es so wie im Song von Udo Lindenberg über Folgen des Liebeskummers: "Den Fernseher, den ich eingetreten hab, den hat die Versicherung voll bezahlt ..." Im westdeutschen Hochwassergebiet müssen nun viele feststellen, dass ihre Versicherung in keiner Weise geneigt ist, solches zu tun. Denn wie viele versichern ihr Haus oder Geschäft schon dagegen, von einer Sturzflut weggeschwemmt zu werden? Unwetterschäden an Gebäuden sind keineswegs von selbst durch eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dies ist meist nur der Fall, wenn Eigentümer innerhalb dieser Verträge ihre Immobilie zusätzlich gegen Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen versichern, also eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Solche Policen sind jedoch deutlich teurer und werden mitunter sogar von den Versicherungsgesellschaften abgelehnt, wenn das Gebäude zum Beispiel nachträglich in eine Hochwasserzone hineingebaut wurde oder bereits früher einschlägige Schäden erlitten hat. Nach Schätzungen besitzen weniger als die Hälfte der Betroffenen der jüngsten Flut in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Elementarschadenversicherung.

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