Ahrweiler:Bloß kein Rücktritt

Vier Wochen nach der Flut: Der Landrat gibt auf, drückt es aber anders aus.

Von Detlef Esslinger

Manchmal wächst jemand im Amt durch die Katastrophe, manchmal wird einer kleiner dann. Letzteres trifft auf den Landrat von Ahrweiler zu, der nun aufgegeben hat. Überfordert war Jürgen Pföhler auch damit, die angemessene Form für den Abgang zu finden. Nicht er teilte ihn mit, auch nicht seine Kreisverwaltung - sondern die CDU-Kreistagsfraktion. In einer Erklärung tat sie zunächst so, als könne der Mann "krankheitsbedingt" sein Amt nicht mehr ausüben. Doch sogleich ging sie zum wohl wahren Grund über: "Das Vertrauen der Menschen ist nicht mehr gegeben."

Niemanden geht etwas an, wie krank Jürgen Pföhler ist; unabhängig von seinen Fehlern kann man gewiss sein: Kritik in diesem Maß plus Strafermittlungen würde jedem zusetzen. Dass er nun so verdruckst verschwindet, ist vielleicht seiner Persönlichkeit geschuldet, gewiss aber dem Beamtenrecht von Rheinland-Pfalz.

Nirgendwo in der CDU-Erklärung und nirgendwo sonst kommt das Wort "Rücktritt" vor - darf es auch nicht, denn ein Landrat, der zurücktritt, verliert in dem Bundesland seine Pensionsansprüche. Ministern und Ministerinnen droht dies im Fall eines Rücktritts nicht. Sie können sich daher relativ zügig dazu entschließen; ein Landrat hingegen muss auf krank machen - auch mit der Folge, dass vorerst keine Neuwahl stattfinden kann. Es wäre Zeit, dieses Beamtenrecht zu ändern.

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