Podcast „Ist das gerecht?“„Das soll kein Mensch sehen“

Lesezeit: 1 Min.

Anna Schubert hat Landwirtschaft studiert und arbeitet heute hauptberuflich für die Organisation „Animal Rights Watch“.
Anna Schubert hat Landwirtschaft studiert und arbeitet heute hauptberuflich für die Organisation „Animal Rights Watch“. Ludwig Nikulski
  • Anna Schubert filmte heimlich die Co2 Betäubung von Schweinen. Weil sie die Videos verbreitet hat, wurde sie verurteilt. Parallel läuft ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs.
  • Der Besitzer des Schlachthofs hatte Klage eingereicht. Die Videos würden dem Ruf des Hofs schaden. Das Gericht bezweifelte die Echtheit der Videos nicht. Da die Betäubung-Methode des Schlachthofs nicht gegen geltende Rechte verstoße, sah das Gericht keinen Einbruch gerechtfertigt. Man müsse das Vorgehen so hinnehmen.
  • Anna Schubert erklärt, dass es keine „milde“ Methode gibt, um Tiere zu töten. Wer Fleisch isst, sollte das wissen. Mit den Aufnahmen möchte sie Transparenz in der Fleischindustrie herstellen.
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Die Aktivistin Anna Schubert hat heimlich im Schlachthof gefilmt - und wurde dafür verurteilt. Haben wir das Recht zu ignorieren, wie Tiere in diesem Land geschlachtet werden?

Podcast von Ronen Steinke

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Im Frühjahr 2024 sind die Tierrechtsaktivisten Anna Schubert und Hendrik Hassel in einen Schlachthof in Niedersachsen eingedrungen. Sie haben dort Kameras installiert und heimlich gefilmt, wie Schweine mit CO2 betäubt werden.

Die Videos zeigen wie Schweine quieken, sie drücken sich mit aller Kraft gegen Gitterstäbe - bis sie betäubt in einen Schacht fallen. Das ist eine legale und gängige, wenn auch umstrittene Schlachtmethode. Auch im Tierschutzbericht der Bundesregierung wurde sie vor Jahren kritisch beleuchtet.

Die Aktivisten hatten die Aufnahmen online gestellt. Daraufhin reichte der Geschäftsführer des Schlachthofs Klage ein. Er argumentiert, dass die Aufnahmen den Ruf seines Hofes beschädigt hätten. Für die Verbreitung der Aufnahmen wurden sie vom Oberlandesgericht Oldenburg verurteilt.

Wir gehen durch die offene Tür rein und durch die offene Tür wieder raus - wir filmen lediglich die Zustände und dann gehen wir wieder.
Anna Schubert im SZ-Podcast „Ist das gerecht“

Zweifel, dass die Videos echt sind, hatte das Gericht nicht. Die öffentliche Diskussion über Massentierhaltung und Schlachtmethoden sei zulässig und wichtig. Da die Methode des Schlachthofs nicht gegen geltende Rechte verstoße, müsse dies grundsätzlich hingenommen werden - so die Argumentation.

„Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen“ - so das OLG. Die Tierschützer sollen einen noch nicht bezifferten Schadensersatz bezahlen. Parallel läuft ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs.

In dieser Folge von „Ist das gerecht“ spricht Ronen Steinke mit Anna Schubert, die hauptberuflich für die Organisation „Animal Rights Watch“ tätig ist. Sie erzählt, wie die Aktivisten bei solchen Aktionen vorgehen und wie sie auf das Gerichtsverfahren blickt. Und sie erklärt, wieso es aus ihrer Sicht keine „milde“ Methode gibt, um Tiere zu töten.

Es geht auch um die Fragen: Haben wir ein Recht darauf, die Augen davor zu verschließen, wie Tiere in diesem Land geschlachtet werden? Ist es nicht begrüßenswert, wenn Tierschützer öffentliche Transparenz herstellen und Videos verbreiten, die der Schlachthof selbst nicht veröffentlichen würde?

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SZ PlusKommentar von Wolfgang Janisch
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Jeden zweiten Freitag erscheint eine Folge von „Ist das gerecht?“. Alle Folgen jetzt mit SZ Plus hören auf SZ.de oder auf Spotify.

Moderation, Redaktion: Ronen Steinke
Redaktionelle Betreuung: Laura Terberl
Produktion: Carolin Lenk
Bildrechte Cover: Ludwig Nikulski

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