Es sollte ein Schlag gegen die rechte Szene und ihre Finanzierung werden, als das Innenministerium Mitte Juli die Geschäftsstruktur hinter dem Compact-Magazin verbot. Die Plattform war das Sprachrohr des Rechtsextremisten Jürgen Elsässer, der sich laut Behörden zum Ziel gesetzt haben soll, den Sturz der Regierung herbeizuführen. Doch schon einen Monat später erleidet das Ressort von Ministerin Nancy Faeser (SPD) Schiffbruch mit dem Vorhaben. Im Eilverfahren erlaubt das Bundesverwaltungsgericht dem Magazin, vorerst wieder zu erscheinen. Jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts.
MeinungPressefreiheit:Der „Compact“-Entscheid ist eine Blamage für das Innenministerium

Kommentar von Markus Balser
Lesezeit: 1 Min.

Das Verbot des rechtsextremen Magazins sollte ein Schlag gegen Hass und Hetze werden. Doch nach einer Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat den Schaden nun das Innenministerium selbst.

Rechtsextremes Magazin:Warum „Compact“ wieder erscheinen darf
Im Zweifel für die Pressefreiheit: Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Klage gegen das Verbot des Hetzblattes teilweise statt – weil es womöglich nicht komplett verfassungsfeindlich sei. Ein Freibrief für das Magazin ist der Eilbeschluss aber nicht.
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