Am 5. Mai 1949 trafen sich in Straßburg die Außenminister aus zehn europäischen Staaten, um den Europarat zu gründen. Frankreichs Vertreter Robert Schuman sprach von der "letzten Gelegenheit der Rettung für Europa und unsere Länder". Heute gehören dem Rat, der sich als Hüter der Menschenrechte bezeichnet, 46 Staaten an, unter ihnen alle 27 Mitglieder der EU. Russland wurde nach dem neuerlichen Überfall auf die Ukraine 2022 ausgeschlossen, die Mitgliedschaft war schon zuvor suspendiert gewesen. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Rat 1950 bei, im selben Jahr unterzeichneten die Mitgliedstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention, die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeit des Rats. Zu ihrer Durchsetzung richteten die Mitglieder 1959 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, den jeder der derzeit etwa 700 Millionen Bürger in den Mitgliedstaaten anrufen kann. Wichtigstes Entscheidungsorgan ist das Ministerkomitee, in dem die Außenminister die Politik des Rats abstimmen und das Budget sowie das Arbeitsprogramm beschließen. Zudem gibt es die Parlamentarische Versammlung, 306 Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten. Sie wählen Generalsekretär, Menschenrechtskommissar und die Richter am EGMR, beobachten Wahlen und wirken mit an den Konventionen des Rats.
Aktuelles Lexikon:Europarat

Vor 75 Jahren von zehn europäischen Staaten gegründet, gehören ihm heute 46 Länder an, die sich damit zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet haben.
Von Paul-Anton Krüger
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