Bereitschaftsdienste:Was Freizeit ist

Der Europäische Gerichtshof muss deutschen Dienstherren erklären, wo für Feuerwehrleute die Grenze des Zumutbaren ist.

Von Detlef Esslinger

Ob Richter sich manchmal wundern, wer da alles meint, im Recht zu sein? Vor ein paar Jahren musste sich das Bundesarbeitsgericht mit einem Arbeitnehmer befassen, dem seine Firma für die Dienstreise nach China großzügig ein Stopover in Dubai gewährte - und der dann über drei Instanzen das Maximum an Tagessätzen erstreiten wollte. Am Dienstag nun war es ein Dienstherr, über den man staunen konnte. Der Europäische Gerichtshof erklärte der Stadt Offenbach den Unterschied zwischen Arbeitszeit und Freizeit.

Angenommen, man selbst wäre Feuerwehrbeamter. Weiter angenommen, man hätte Bereitschaftsdienst mit der Vorgabe, im Alarmfall in 20 Minuten fertig angezogen auf der Wache zu sein. Wer käme auf die Idee, eine solche Bereitschaft als Freizeit anzusehen? Freizeit heißt, wenn nicht gerade Pandemie ist: zu Kickers Offenbach gehen, mit dem Rad durch den Taunus zu fahren; so was.

Dass ein Dienst, der angeblich kein Dienst ist, lange gängige Praxis war, ist nur einem Umstand geschuldet: Niemand hat dagegen geklagt, alle haben es sich bieten lassen. Für Offenbach und andere Städte bedeutet das Urteil: Entweder sie ändern die Vorgabe - oder sie werden, weil ihre jetzigen Feuerwehrleute viel rascher als bisher auf ihre Stundenzahl kommen, zusätzliches Personal brauchen.

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