Ein Importverbot gilt im Wortsinn. Die EU kann beschließen, dass bestimmte Güter aus einem Drittstaat oder einem anderen klar abgegrenzten Gebiet nicht mehr eingeführt werden dürfen. Verstöße werden nach den Regeln der Mitgliedstaaten geregelt. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Ein Verbot kann sich auf die geografische Herkunft beziehen: Seit 2014 dürfen etwa Produkte aus der von Russland annektierten Krim nicht mehr in die EU importiert werden. Es kann außerdem bestimmte Warengruppen ausschließen, wie russische Kohle oder, ganz ungeachtet der Herkunft, Hunde- und Katzenfelle. Das europäische Recht kennt zwei Wege zu einem solchen Embargo. Entweder stützt es sich auf Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), der die gemeinsame Handelspolitik festlegt. Die liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der EU und funktioniert per Mehrheitsentscheidung. Oder das Importverbot ist als Sanktion gestaltet. Dann beschließt der Rat der Mitgliedstaaten einstimmig eine außenpolitische Maßnahme, die anschließend nach Artikel 215 AEUV umgesetzt wird. Im Streit um Produkte aus israelischen Siedlungen im Westjordanland ist ungeklärt, welche Rechtsgrundlage die richtige ist.
Aktuelles LexikonWas ist ein Importverbot?

Ein Beschluss, dass bestimmte Güter nicht mehr eingeführt werden dürfen. Es gibt zwei Wege, darüber zu entscheiden in der EU, und dementsprechend Streit.
Von Jan Diesteldorf
