Kolumne:Vaterverteidigung

Kolumne: "In Umkehrung der Hilfs- und Schutzpflicht zwischen Eltern und Kindern": Richard von Weizsäcker (links) als Verteidiger seines Vaters Ernst im Nürnberger Verfahren 1949.

"In Umkehrung der Hilfs- und Schutzpflicht zwischen Eltern und Kindern": Richard von Weizsäcker (links) als Verteidiger seines Vaters Ernst im Nürnberger Verfahren 1949.

Ernst und Richard von Weizsäcker werden gerade zu Romanfiguren. So verschwimmen die Grenzen zwischen literarischer Freiheit und Geschichtsschreibung.

Kolumne von Norbert Frei

Er habe mitgemacht, um Schlimmeres zu verhindern, und dabei sei er tragisch gescheitert: Das war die Essenz der Erzählung von und über Ernst von Weizsäcker, den ein amerikanisches Gericht im vorletzten der Nürnberger Nachfolgeprozesse im Frühjahr 1949 zu sieben Jahren Haft verurteilte und der vor nunmehr 70 Jahren starb, zehn Monate nach seiner vorzeitigen Entlassung aus dem Landsberger Kriegsverbrechergefängnis. Zu sagen, das "Schicksal" des einstigen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt habe die politische Öffentlichkeit der jungen Bundesrepublik berührt, wäre eine Untertreibung. Viele Zeit- und mehr noch vormalige Parteigenossen reagierten empört auf das späte Verfahren, führte es doch noch einmal ins Zentrum jener Debatte, in der die Funktionseliten des Dritten Reiches sich und der Welt ihr seinerzeitiges Funktionieren zu erklären versuchten - nämlich so, dass es verzeihlich erschien und zu jener "zweiten Chance" passte, die ihnen die neue, von außen gestiftete Demokratie inzwischen bot.

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Kolumne von Norbert Frei

Norbert Frei ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Jena, er leitet das Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts. Alle Kolumnen von ihm lesen Sie hier.

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