Protest bei der EM:Der Bruchpilot zeigt eine Schwachstelle auf

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Gefahr aus der Luft? Kurz vor Beginn des EM-Spiels am Dienstagabend in München flog ein Greenpeace-Aktivist in die Arena in Fröttmaning - und verletzte dabei zwei Menschen. (Foto: Leonhard Simon/Getty Images)

Mit der gefährlichen Motorschirm-Aktion in der Münchner Arena hat Greenpeace sich keinen Gefallen getan. Deutlich wurde aber ein ganz neues Problem für die Sicherheitsbehörden.

Kommentar von Joachim Käppner

Der Name Greenpeace steht für wagemutige Aktivisten, die sich mit Speedbooten zwischen Wale und Walfangschiff werfen, in 35 Meter Höhe auf dem Schlot einer Pestizidfabrik Transparente entrollen und Totenköpfe auf die Außenhülle von Atomkraftwerken malen. Man tut Greenpeace aber wohl kein großes Unrecht mit der Annahme, dass die Umweltschutzorganisation ihrem Anliegen mit der missglückten Motorschirm-Aktion über der Münchner Fußballarena einen Bärendienst erwiesen hat.

Der Begriff kommt übrigens aus der Fabel, wonach ein zahmer Bär sah, dass ein Mückenschwarm sich über seinen schlafenden Herrn hermachte, und einen Stein nach den Plagegeistern warf. Weil er aber stark war, wie ein Bär es eben ist, traf der Stein den Herrn und tötete ihn.

EM-Spiel in München:, Zwei Verletzte bei missglückter Protestaktion (Video: Spectee)

So schlimm kam es glücklicherweise nicht, als sich der Motorgleiter eines Greenpeace-Aktivisten in einem über die Arena gespannten Kabel verhedderte, abschmierte und wie ein unfreiwilliger Kamikazeflieger dicht über die Köpfe der Zuschauer raste, kurz vor Anpfiff des EM-Fußballspiels zwischen Deutschland und Frankreich. Aber es gab zwei Verletzte, und es hätte noch weit übler ausgehen können.

Tölpelhaft und unverantwortlich

Es hagelt nun Kritik, im Netz und von offiziellen Stellen. Greenpeace war gut beraten, sich für die tölpelhafte und unverantwortliche Aktion wenigstens zu entschuldigen. Man muss das Ganze auch nicht zu hoch hängen oder gar, wie der CDU-Politiker Friedrich Merz, gleich die Gemeinnützigkeit der Organisation in Frage stellen, was wohl eher dem Wahlkampf geschuldet ist.

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Arena in Fröttmaning
:Was die Polizei über die Greenpeace-Aktion weiß

Am Tag nach der Bruchlandung des Umweltaktivisten im Münchner Fußballstadion steht fest: Die Besucher hatten Glück, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Und der Pilot ist wohl an einer Begegnung mit Scharfschützen vorbeigeschrammt. Ihm droht eine Haftstrafe.

Von Martin Bernstein

Wichtiger ist ohnehin etwas anderes: Plötzlich steht der Öffentlichkeit sehr deutlich vor Augen, wie verwundbar Orte wie Stadien aus der Luft sind, in denen sich sehr viele Menschen auf engem Raum versammeln. Der Öko-Bruchpilot wollte als Protest gegen einen als klimaschädlich betrachteten EM-Sponsor nur einen großen Ball über dem Spielfeld abwerfen.

Aber Fluggeräte wie motorisierte Gleitschirme oder Drohnen, die es noch gar nicht so lange gibt, kann sich inzwischen jeder leicht beschaffen, auch Terroristen können das. Islamistische Mordtrupps haben schon das Stade de France in Paris angegriffen; die Gefahr, dass ein Gleitschirmflieger über einem Stadion erscheint und nicht so harmlose Fracht mitführt wie jener vom Dienstag, erscheint so unrealistisch nicht.

Gewaltige Herausforderungen

Ferngesteuerte Drohnen, die schon mehrmals über Stadien für Unruhe sorgten, sind inzwischen als Problem erkannt. Sie lassen sich wenigstens durch elektronische Jammer und "Dedrone"-Technologie stören und außer Gefecht setzen, vorausgesetzt natürlich, die entsprechende Ausrüstung ist am Ort des Geschehens, was noch selten der Fall ist. Oder die Polizei schnappt rechtzeitig den, der die Drohne fernsteuert. Aber was tun mit einem kleinen bemannten Fluggerät, das man leicht von einer viele Kilometer vom Ziel entfernten Wiese Richtung Flugverbotszone starten kann?

Das Bundesverfassungsgericht hat es 2006 als grundgesetzwidrig erklärt, würde die Luftwaffe ein entführtes Verkehrsflugzeug voller Menschen abschießen, das Terroristen auf Regierungsgebäude, ein Atomkraftwerk oder eben ein Stadion stürzen lassen wollen - das 9/11-Szenario von New York und Washington. Hier liegt der Fall anders, niemand wurde entführt. Dürfte man aber einen Gleitschirmflieger mit Waffengewalt ausschalten, wenn man im Zweifel gar nicht weiß, ob er wirklich eine Bedrohung ist? Im Sinne der Putativnotwehr (also der irrtümlich angenommenen) wahrscheinlich ja, aber es wäre zumindest eine extrem schwierige Entscheidung. Es ließe sich versuchen, einen Gleitschirmflieger mit dem Polizeihubschrauber abzudrängen, was gefährlich genug wäre. Sicher ist nur: Die Luftraumüberwachung steht vor einer gewaltigen Herausforderung.

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