Das Ehegattensplitting stammt aus einer Zeit, in der der Petticoat Mode war. Die Frauen trugen ihn unter einem weiten Rock, er war eine bauschige Polsterung des leeren Raums. Der Petticoat ist verschwunden, das Ehegattensplitting nicht. Es ist das steuerrechtliche Relikt der späten Fünfzigerjahre, in denen die Hausfrauenehe als Ideal angesehen wurde. Das ist zwar lang vorbei. Aber steuerlich bevorzugt und gefördert wird die Hausfrauenehe immer noch – das Ehegattensplitting ist das Instrument dafür. Dabei wird das gesamte zu versteuernde Einkommen halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Dadurch wird zum einen die Progression der Einkommensteuer gemildert, zum anderen werden zwei Grundfreibeträge berücksichtigt. Seit 1958 ist das so; und daran hat sich bis heute nichts geändert, obwohl sich Zeiten und die Realität von Ehe und Familie grundlegend verändert haben.
MeinungVom Ehegattensplitting zum Familiensplitting:Der Steuervorteil sollte sich nach der Zahl der Kinder und alten Menschen bemessen

Kolumne von Heribert Prantl
Lesezeit: 4 Min.

Das Recht befördert noch immer ein partnerschaftliches Auslaufmodell. Es ist eine Benachteiligung von Paaren, die als Gleichberechtigte ihrem Beruf nachgehen. Es ist an der Zeit, das endlich zu ändern.

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