Ehegattensplitting:Das Relikt aus der Adenauer-Zeit gehört weg

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Ehepaare genießen steuerliche Vorteile - vor allem, wenn einer der beiden Partner deutlich weniger verdient als der andere. (Foto: Joseffson/imago images/Westend61)

1958 wurde die Besteuerung von Ehepaaren neu geregelt - und gilt so immer noch. Mit heutigen Vorstellungen von Familien- und Gleichstellungspolitik hat sie nichts mehr zu tun. Gar nichts.

Kommentar von Henrike Roßbach

Als das Ehegattensplitting über Deutschland kam, hieß der Kanzler noch Konrad Adenauer. In der ersten Lesung im Bundestag sagte der damalige CDU-Finanzminister Franz Etzel, man beschreite mit dieser Reform einen Weg, der "der Stellung der Frau im modernen Staat und in der heutigen Gesellschaft im besonderen Maße Genüge tut". Und die CDU-Abgeordnete Julie Rösch äußerte die Hoffnung, der Splittingvorteil könne "ein wenig dazu helfen, dass die eine oder andere bisher berufstätige Mutter die außerhäusliche Berufsarbeit aufgibt und erkennt, dass Ehefrau und Mutter sein nicht nur im Sinne der Steuergesetze, sondern auch in Wirklichkeit ein das Leben voll ausfüllender Beruf ist".

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