Der Begriff „Düsseldorfer Tabelle“ mag nach regionaler Zuordnung klingen, in Wahrheit ist sie bundesweit von Bedeutung. Und wird geradezu existenziell, wenn Eheleute sich trennen oder Alleinerziehende den anderen Elternteil in die Pflicht nehmen. Denn dort sind Richtwerte für Unterhaltszahlungen ausgewiesen – zum Beispiel für die gemeinsamen Kinder. 1962 begann das Oberlandesgericht Düsseldorf damit, die Höhe der Ansprüche einzugrenzen und in Tabellenform zu veröffentlichen, um eine verlässliche Struktur und eine gewisse Einheitlichkeit zu schaffen. Inzwischen sind alle 24 Oberlandesgerichte daran beteiligt sowie der Deutsche Familiengerichtstag. Die Tabellen werden jährlich aktualisiert und rechnen, wenn man so will, die Unterhaltsparagrafen in monatliche Zahlungen um. Da steht dann etwa, dass der Bedarf für Sechs- bis Elfjährige bei 715 Euro liegt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil zwischen 3700 und 4100 Euro netto verdient. Davon kann es Abschläge geben, je nachdem wie groß die Zahl der Berechtigten ist. Kurzum: Als Laie wird man sich in den Kolumnen verlieren – die Düsseldorfer Tabelle ist ein Zahlenwerk für Profis.
Aktuelles LexikonWas ist die Düsseldorfer Tabelle?

Wenn Eheleute sich trennen oder Alleinerziehende den anderen Elternteil in die Pflicht nehmen, wird dieses Zahlenwerk existenziell. Denn dort sind Richtwerte für Unterhaltszahlungen ausgewiesen.
Von Wolfgang Janisch
