MeinungFall Christian UlmenBei digitaler Gewalt hat das Strafrecht zu viele Lücken

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Kommentar von Wolfgang Janisch

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Zwei Jahre ist dieses Foto alt: Christian Ulmen und Collien Fernandes im April 2024 beim Bundespresseball in Berlin.
Zwei Jahre ist dieses Foto alt: Christian Ulmen und Collien Fernandes im April 2024 beim Bundespresseball in Berlin. Carsten Koall/dpa

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt nun zwar gegen den Schauspieler – aber nur wegen Körperverletzung. Gegen Demütigungen im Netz hat sie möglicherweise keine Handhabe.

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Noch hat die Staatsanwaltschaft Potsdam ihre Prüfungen zu den Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen nicht abgeschlossen. Aber der nun mitgeteilte Zwischenstand zeigt nicht nur an, bei welchen Anschuldigungen die Beweislage besser und wo sie dünner ist. Der Fall wirft zugleich ein Licht auf die aktuellen Defizite bei der Strafbarkeit sogenannter „digitaler Gewalt“:  Hier konnten die Ermittlungen nicht einmal die niedrige Hürde eines Anfangsverdachts überwinden. Einigermaßen konkretisieren lässt sich derzeit einzig der Verdacht einer Körperverletzung.

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Collien Fernandes
:Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen wegen Vorwurfs der Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht Hinweise darauf, dass der Schauspieler seine Ex-Frau körperlich angegriffen haben könnte. Die Vorwürfe der digitalen Gewalt allerdings, die seine Ex-Frau Collien Fernandes erhoben hat, werden noch geprüft.

Von Constanze von Bullion und Joshua Beer

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