MeinungAtomare AufrüstungAuch wenn Trump alles ins Rutschen bringt: Deutschland darf nicht mitrutschen

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

Nur mal zur Erinnerung: der  Test einer französischen Atombombe 1971 über dem Mururoa-Atoll im Südpazifik.
Nur mal zur Erinnerung: der  Test einer französischen Atombombe 1971 über dem Mururoa-Atoll im Südpazifik. dpa

Ist Trump ein Grund für die Bundesrepublik, aus den großen Verträgen auszusteigen und Kernwaffen anzuschaffen? Von der Bedeutung des Rechtsgrundsatzes „rebus sic stantibus“.

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Es darf nicht sein. Wirklich nicht! Wirklich nicht? Deutschland hat sich verpflichtet; grundsätzlich, generell und ausnahmslos: Es hat auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügungsgewalt über atomare Waffen verzichtet: So steht es im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, mit dem die Einheit und Souveränität Deutschlands besiegelt wurde. So steht es auch im Atomwaffensperrvertrag, den die Bundesrepublik unter Kanzler Willy Brandt unterschrieben und unter Helmut Schmidt 1975 ratifiziert hat. Beides sind Fundamentalverträge; beide Verträge waren und sind Eckpfeiler für eine Friedensordnung in Europa und in der Welt. Muss man diese Verträge, Jahrzehnte nach Vertragsschluss, noch halten?

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