In der parlamentarischen Demokratie ist das Volk der oberste Souverän. Von ihm geht gemäß Artikel 20 Grundgesetz alle Staatsgewalt aus. Aber bereits 1992 stellte Jürgen Habermas fest: „Das Volk, […] tritt nur im Plural auf.“ Daher bedarf die Bildung des Volkswillens eines am Mehrheitsprinzip orientierten Prozesses, bei dem das Grundgesetz den Parteien eine wesentliche Stellung zuweist. Zugleich gilt es, der Pluralität des Volkes Rechnung zu tragen. Dem dienen die rechtsstaatlichen Prinzipien der Gewaltenteilung, des Schutzes der Rechte der Minderheiten und der Opposition, der Gesetzesbindung und der Gleichheit vor dem Gesetz. Nur dadurch kann eine Diktatur der Mehrheit verhindert und die Offenheit des demokratischen Prozesses garantiert werden. In diesem Sinne gehören Demokratie und Rechtsstaat zusammen; beide sind nur im Doppelpack zu haben.
Justiz:Wer die Demokratie schützen will, muss erst einmal den Rechtsstaat stärken
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Es ist kein Wunder, dass Autokraten erst einmal Medien und Verfassungsgerichte ausschalten wollen. Daher ist es richtig, dass die Funktionen des Verfassungsgerichts im Grundgesetz verankert werden sollen.
Kolumne von Peter Müller
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