Steuergroßbetrug:Cum-Cum, Wau-Wau

Steuergroßbetrug: In der Schweiz ein Angeklagter: Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith (hier 2019 vor dem Bezirksgericht Zürich), ohne den die deutschen Cum-Ex-Prozesse hier so kaum möglich gewesen wären.

In der Schweiz ein Angeklagter: Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith (hier 2019 vor dem Bezirksgericht Zürich), ohne den die deutschen Cum-Ex-Prozesse hier so kaum möglich gewesen wären.

(Foto: Walter Bieri/dpa)

Was kriminelle Finanzakrobatik mit der Hundesteuer zu tun hat - und warum man Whistleblower hegen, pflegen und schützen muss.

Kolumne von Heribert Prantl

Als Kind hielt ich die Steuerfahndung für eine lustige Angelegenheit. Das hatte mit den Erzählungen meines Vaters zu tun, der Kämmerer war in unserer Kleinstadt. Papa war also zuständig für die Finanzen und dafür, dass Geld in der Gemeindekasse war. Deshalb gehörte auch die Hundesteuer zu seinem Portfolio. Die Bereitschaft der Landmenschen freilich, ihren Hund anzumelden und Steuer für ihn zu bezahlen, war nicht ausgeprägt. Also wurde der Pedell Kunz, eine allseits respektierte organisatorische Hilfskraft der Gemeindeverwaltung, damit beauftragt, die notwendigen Recherchen durchzuführen. Er erledigte diese sehr erfolgreich und effektiv, indem er mit seinem Dienstfahrrad von Bauernhof zu Bauernhof fuhr und dort an heimlicher Stelle so lange bellte, bis der Hofhund antwortete, die Steuerpflichtigkeit also festgestellt war und zur Beitreibung der Steuer geschritten werden konnte. Das war nicht Whistleblowing, aber doch so etwas Ähnliches: Dogbarking.

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