Arbeitsrecht:Krank sein, ohne krank zu sein

Ein Fall für Europas Richter: Menschen, die Corona-positiv sind, aber keine Symptome haben. Und das mitten im Urlaub.

Auch so eine Frage, von der man bis vor zwei, drei Jahren nicht dachte, dass sie sich mit Ernst stellen würde, und zwar massenhaft: Wann ist man krank, wann ist man weder krank noch gesund, und was ist man dann? Es gibt Angestellte, die arbeiten klaglos aus der Quarantäne weiter, nachdem ihr Corona-Test zwar positiv war, sie aber kein Symptome spüren. Und es gibt Angestellte, die erwischt der positive Test im Urlaub; weil aber auch sie ohne Symptome bleiben, besorgen sie sich zwar keine Krankschreibung, wollen indes die Tage in der Quarantäne nicht als Urlaub verstanden wissen und diesen später nachholen dürfen.

Letzteres war der Fall bei dem Mann, über dessen Klage am Dienstag das Bundesarbeitsgericht befinden sollte - und bevor irgendein Held der Arbeit nun die Nase rümpft über dessen Ansprüche: Die Möglichkeit, im Home-Office tapfer seiner Arbeit nachzugehen, hatte er nicht. Der Mann ist Schlosser, da arbeitet man im Betrieb, oder man arbeitet nicht. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte ihm recht gegeben: Urlaub sei, wenn man mit seiner Zeit machen könne, was man wolle, und nicht, wenn man auf Anordnung vom Amt zu Hause sitzen müsse. Aber andere Gerichte hatten das in ähnlichen Fällen anders gesehen. Und nachdem ein Arbeitsgericht in einer solchen Sache bereits den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet hatte, war im Grunde klar, was die Bundesarbeitsrichter tun würden: dasselbe. Nicht, dass sie jetzt eine Entscheidung treffen und sich damit womöglich später blamieren, weil Luxemburg sie ausbremst.

Nun dauert's wohl noch ein Jahr bis zur Klärung der Frage, und was bedeutet das - für Schlosser und alle anderen, die bis dahin positiv getestet werden, die ohne Symptome, aber gerade im Urlaub sind? Die Prognose sei gewagt: Sie werden ihre Ärztin anrufen und angeben, Fieber, Halsweh und alles Mögliche zu haben, ob sie bitte eine Krankschreibung schicken kann. Und selbstverständlich werden sie die bekommen.

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