Infektionsschutzgesetz:Besser, aber nicht gut genug

Demonstration gegen Corona-Einschränkungen

Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmassnahmen der Bundesregierung.

(Foto: Christoph Soeder/dpa)

Das neue Infektionsschutzgesetz stellt die Maßnahmen der Regierungen auf ein verfassungsrechtlich solideres Fundament. Doch viele Regelungen sind nach wie vor zu vage.

Kommentar von Stefan Ulrich

Drinnen im Reichstag stimmen die Abgeordneten über ein Gesetz ab, das die Corona-Maßnahmen auf ein solides verfassungsrechtliches Fundament stellen soll. Draußen protestieren Tausende Menschen, weil diese Verfassung in Gefahr sei. Darunter sind einige, die von "Diktatur" und "Ermächtigungsgesetz" sprechen und so ihre Geschichtsvergessenheit demonstrieren; und viele, die weder Masken tragen noch Abstand halten und damit ihre Rücksichtslosigkeit gegenüber Leben und Gesundheit anderer dokumentieren.

Bei diesen Protesten marschieren etliche mit - Rechtsradikale, Reichsbürger -, denen es gerade nicht um den Schutz, sondern um die Zerstörung des Grundgesetzes geht. Sie streben einen autoritär-nationalistischen Staat an und nutzen jede Gelegenheit, ihn herbeizubrüllen. Doch es laufen auch etliche andere mit, die sich ernsthaft um diesen Rechtsstaat und die bürgerlichen Freiheiten sorgen. Ihr Protest wird von den Extremen überschattet. Das ist extrem bedauerlich.

Bei Eingriffen in die Grundrechte muss das Parlament entscheiden

Denn die Sorgen sind verständlich, ja berechtigt. Seit März werden die Grundrechte der Menschen in Deutschland in einer Weise massenhaft beschnitten, die vor der Pandemie kaum vorstellbar war. Religions- oder Berufsfreiheit, Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit - alles kommt im Kampf gegen das Virus in Bedrängnis. Daher ist es geboten, dass die Bürger genau hinsehen, wie dieser Kampf geführt wird; und beständig hinterfragen, ob er all die Einschränkungen rechtfertigt.

Geboten ist es auch, dass sich die Abgeordneten des Bundestags endlich detaillierter mit den Corona-Beschränkungen befassen. Bisher haben sie den Kampf weitgehend der Exekutive, der Bundesregierung und den Landesregierungen, überlassen, die, gestützt auf eine vage Klausel im Infektionsschutzgesetz, per Rechtsverordnung ganze Wirtschaftszweige lahmlegte, Schulen schloss, Reisen verbot und Verwandte daran hinderte, einander zu sehen.

In einer parlamentarischen Demokratie sind wesentliche Entscheidungen aber vom Parlament zu treffen. Dies gilt insbesondere bei Eingriffen in die Grundrechte. Die vom Volk gewählten Abgeordneten müssen in ihren Gesetzen klar und bestimmt festschreiben, wann und wie Grundrechte beschränkt werden dürfen. Das ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Sie dürfen sie nicht den Regierenden überlassen.

Von wegen "Ermächtigungsgesetz"

Insofern ist das Gesetz, das Bundestag und Bundesrat jetzt verabschiedet haben, ein Fortschritt. Es regelt detaillierter als bisher, wann und wie bei der Seuchenbekämpfung in Grundrechte eingegriffen werden darf. Es nennt konkrete Inzidenzwerte und Abwehrmaßnahmen, von der Maskenpflicht bis zur Schließung von Restaurants. Es verpflichtet die Landesregierungen, ihre Rechtsverordnungen zu begründen und zu befristen. Und es macht es schwieriger, Demonstrationen zu verbieten. Von wegen "Ermächtigungsgesetz".

Dennoch tut Kritik not. CDU, CSU und SPD haben dieses Gesetz viel zu spät auf den Weg gebracht und dann zu hastig umgesetzt. So kam die Diskussion im Parlament zu kurz. Zudem sind die neuen Regelungen noch immer nicht konkret genug, etwa wenn Begriffe wie "schwerwiegende Maßnahmen" verwendet werden. Und die für das Wohl der jungen Generation entscheidende Frage bleibt unbeantwortet, inwieweit der Präsenzunterricht besonders bewahrt werden muss. Ja, die neuen Regeln sind besser als der Status quo. Aber sie sind noch nicht gut genug.

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