Es ist schwierig, sich zu freuen, wenn eine Zeitung verboten wird. Offiziell ist am Dienstag natürlich nicht eine Zeitung verboten worden, sondern „nur“ die hinter dem Monatsmagazin Compact stehende Geschäftsstruktur, was das Bundesinnenministerium zunächst nicht ganz säuberlich erklärt hat. Dies sind die Compact Magazin GmbH und die dazugehörige Conspect Film GmbH. Zeitungen kann man gar nicht so einfach verbieten. Der Grund ist der Artikel 5 des Grundgesetzes, Absatz 1, Satz 3: „Eine Zensur findet nicht statt.“
MeinungRechtsextremismus:Das „Compact“-Verbot ist nachvollziehbar, steckt aber voller juristischer Risiken

Kommentar von Ronen Steinke
Lesezeit: 2 Min.

Hat sich das Magazin in „aggressiv-kämpferischer“ Weise für einen Sturz der Demokratie hierzulande eingesetzt? Das werden wohl die Gerichte zu entscheiden haben.

Verbot von „Compact“:Volle Breitseite gegen das „Sprachrohr“ der Rechtsextremen
Hetze gegen Migranten, Verschwörungsmythen, prorussische Propaganda: Dafür stand das „Compact“-Magazin. Jetzt hat das Innenministerium das Heft verboten. Auch der AfD geht damit ein wichtiges Instrument verloren.
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