MeinungBayernDieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 1 Min.

Charlotte Knobloch bei einer Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht am 9. November 2024.
Charlotte Knobloch bei einer Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht am 9. November 2024. Stephan Rumpf

Charlotte Knoblochs Leibwächter schrieb antisemitische Chats, in denen er über Auschwitz witzelte. Der Verwaltungsgerichtshof sieht trotzdem keinen Anlass, ihn aus dem Dienst zu entfernen.

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Dieses Gerichtsurteil ist so kalt, so kleinlich und in seiner vertrauenserschütternden Wirkung leider auch über den Einzelfall hinaus so fatal, dass man, liest man die 29 Seiten starke Begründung durch, vor lauter Kopfschütteln Nackenschmerzen bekommt.

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Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
:Personenschützer hetzt gegen Charlotte Knobloch – und darf im Polizeidienst bleiben

Der Beamte verunglimpfte in Chats mit unflätigen antisemitischen Äußerungen die Menschen, die er beschützen sollte. Das Polizeipräsidium wollte den 45-Jährigen loswerden, scheitert aber vor Gericht.

Von Martin Bernstein

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