Seit 2018 gilt bei der CDU ein Unvereinbarkeitsbeschluss sowohl bezüglich der AfD als auch der Linkspartei. Dieser schließt „Koalitionen oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ aus. Nach der gelungenen Wahl der drei Verfassungsrichter im Bundestag in dieser Woche, die zumindest in zwei Fällen nur mit den Stimmen der Linken zustande kam, könnte es an der Zeit sein, diesen Beschluss zu überdenken. Nicht im Hinblick auf die AfD. Aber haben die Linken nicht erneut bewiesen, dass sie im Zweifel für die Stabilität stimmen, auch wenn das für sie nur mit Bauchgrimmen möglich ist?
MeinungUmgang mit der Linken:Die Union könnte ihren Tunnelblick jetzt mal ablegen

Kommentar von Christian Zaschke

CDU und CSU verweigern beharrlich das Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag. Dabei haben diese ihnen gerade wieder aus der Patsche geholfen.

Richterwahl:Koalition löst Krise: Bundestag wählt drei neue Verfassungsrichter
Nach dem Debakel um die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf im Juli erreichen nun Sigrid Emmenegger, Ann-Kathrin Kaufhold und Günter Spinner die nötige Zweidrittelmehrheit.
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