Wer immer es war, der die Idee hatte, für die geplante neue Sicherungsanordnung nach Paragraf 100g, Absatz 5 der Strafprozessordnung den viel cooleren Namen "Quick freeze" zu verwenden, der hat im Bundesjustizministerium sicher eine Belobigung bekommen. Oder zumindest in der FDP-Zentrale.
Strafverfolgung:Klingt gut, bringt nichts
Lesezeit: 2 min
Daten einfach speichern und abrufen zu können, wäre der Traum vieler Strafverfolger.
(Foto: 3dkombinat/imago/Panthermedia)"Quick freeze", so heißt die von FDP-Minister Buschmann betriebene Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Die Idee ist hübsch, doch nicht neu - und sie blieb aus gutem Grund bisher in der Schublade.
Kommentar von Ronen Steinke
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Digitalisierung
KI, unser Untergang?
Altersunterschiede in der Liebesliteratur
Die freieste Liebe
Pressearbeit von Sicherheitsbehörden
Punktgewinne gegen die Wahrheit
Geschwisterbeziehungen
Geliebter Feind
Gesundheit
"Eine gute Beweglichkeit in der Hüfte ist das Beste für Ihr Knie"