Wer immer es war, der die Idee hatte, für die geplante neue Sicherungsanordnung nach Paragraf 100g, Absatz 5 der Strafprozessordnung den viel cooleren Namen "Quick freeze" zu verwenden, der hat im Bundesjustizministerium sicher eine Belobigung bekommen. Oder zumindest in der FDP-Zentrale.
Strafverfolgung:Klingt gut, bringt nichts
"Quick freeze", so heißt die von FDP-Minister Buschmann betriebene Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Die Idee ist hübsch, doch nicht neu - und sie blieb aus gutem Grund bisher in der Schublade.
Kommentar von Ronen Steinke
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