Strafverfolgung:Klingt gut, bringt nichts

Strafverfolgung: Daten einfach speichern und abrufen zu können, wäre der Traum vieler Strafverfolger.

Daten einfach speichern und abrufen zu können, wäre der Traum vieler Strafverfolger.

(Foto: 3dkombinat/imago/Panthermedia)

"Quick freeze", so heißt die von FDP-Minister Buschmann betriebene Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Die Idee ist hübsch, doch nicht neu - und sie blieb aus gutem Grund bisher in der Schublade.

Kommentar von Ronen Steinke

Wer immer es war, der die Idee hatte, für die geplante neue Sicherungsanordnung nach Paragraf 100g, Absatz 5 der Strafprozessordnung den viel cooleren Namen "Quick freeze" zu verwenden, der hat im Bundesjustizministerium sicher eine Belobigung bekommen. Oder zumindest in der FDP-Zentrale.

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