MeinungVerteidigung:Ein neues Sondervermögen muss sein – als Akt der wehrhaften Demokratie

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Kommentar von Daniel Brössler

Lesezeit: 2 Min.

Ehrenformation der Bundeswehr: In jedem sicherheitspolitischen Szenario geht es darum, Europa endlich für den Verteidigungsfall zu wappnen.
Ehrenformation der Bundeswehr: In jedem sicherheitspolitischen Szenario geht es darum, Europa endlich für den Verteidigungsfall zu wappnen. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Was der neue Bundestag wohl kaum absegnen wird, für die Bundeswehr neue Schulden aufzunehmen, soll noch der alte beschließen. In besseren Zeiten wäre diese Überlegung von Friedrich Merz aberwitzig – aber auch nicht so nötig wie jetzt.

Zur Schönheit jeder funktionierenden Demokratie gehört die Macht des Volkes, in regelmäßigen Abständen neu über die Zusammensetzung seiner Vertretung zu bestimmen. Keine schöne Vorstellung ist daher, den Bundestag noch einmal in alter Besetzung zusammenzutrommeln, um eine weitreichende Entscheidung zu treffen. Diese Vorstellung nimmt dennoch Gestalt an. Der voraussichtliche neue Kanzler Friedrich Merz sowie weitere Spitzenpolitiker aus Union und SPD denken darüber nach, eine verfassungsändernde Mehrheit im alten und laut Grundgesetz noch handlungsfähigen Bundestag zu nutzen, die es so im neuen nicht mehr geben wird. Das würde es ermöglichen, noch vor Bildung einer schwarz-roten Koalition ein neues schuldenfinanziertes Sondervermögen für die Bundeswehr aufzulegen. In besseren Zeiten wäre das ein aberwitziger Plan. In besseren Zeiten wäre er aber auch überflüssig.

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