MeinungRechtsprechung:Doppelmörder mit Pension? Das darf ja wohl nicht sein

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Kommentar von Wolfgang Janisch

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag im Fall eines in Spanien verurteilten Doppelmörders, der weiterhin eine Beamtenpension bezieht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag im Fall eines in Spanien verurteilten Doppelmörders, der weiterhin eine Beamtenpension bezieht. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Es ist ein bizarrer Einzelfall aufgrund einer Gesetzeslücke, die es aber schleunigst zu schließen gilt.

Das Beamtenrecht ist, man ahnt es, eine komplizierte Angelegenheit. Aber zumindest würde man vermuten, dass dort alles, wirklich alles geregelt ist, was sich im Beamtenleben zutragen kann. Kein Wunder also, dass das Publikum einigermaßen überrascht auf den Prozess gegen einen pensionsberechtigten Doppelmörder reagiert. Ein Mann, der vor sechs Jahren auf Teneriffa Frau und Sohn erschlagen hat, soll lebenslang eine Pension von knapp 2000 Euro pro Monat beziehen? Was ist mit der beamtenrechtlichen Treuepflicht, was mit seiner Verantwortung zur Verteidigung des Grundgesetzes?

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