MeinungMedien:Das Bundesverwaltungsgericht drückt sich vor einem Verbot von „Compact“

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Kommentar von Detlef Esslinger

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Dienstagvormittag in Leipzig: Gleich gewinnt  Compact -Gründer Jürgen Elsässer (vorne, Zweiter von rechts) vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Dienstagvormittag in Leipzig: Gleich gewinnt Compact-Gründer Jürgen Elsässer (vorne, Zweiter von rechts) vor dem Bundesverwaltungsgericht. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Die Richterinnen und Richter führen viele Gründe auf, die ein hartes Vorgehen gegen das Magazin rechtfertigen. Aber dann setzen sie lieber auf Hoffen und Bangen.

Noch nicht – das sind die beiden interessanten Wörter in dem Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact und des Vereins dahinter aufgehoben hat. Dieses Verbot hatte vor einem Jahr die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser verfügt. Die Richterinnen und Richter bewiesen am Dienstag eine gewisse Freude an Dramaturgie. Zunächst führten sie zahlreiche Gründe für ein Verbot auf, vor allem, wie bei Compact die Missachtung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips keine Ausreißer seien. Compact und Verein wollten zudem „kämpferisch-aggressiv“ ihre verfassungswidrigen Vorstellungen umsetzen – und ein Verbot sei gerechtfertigt, wenn die Aktivitäten dazu einen Verein prägten.

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Das Bundesverwaltungsgericht kassiert das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ein. Aber es hält fest: Mit Menschenwürde und Demokratie ist das Konzept der „Remigration“ unvereinbar.

SZ PlusVon Wolfgang Janisch

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