Man konnte dem Bundesverfassungsgericht anmerken, wie sehr es mit sich gerungen hat. Eine 17-Jährige wurde ermordet, mehr als 40 Jahre ist das her, und nun bringt moderne Kriminaltechnik ans Licht, dass der damals freigesprochene Tatverdächtige wahrscheinlich doch der Mörder war. Was tun? Einen neuen Strafprozess zulassen, obwohl seit anderthalb Jahrhunderten die strikte Regel gilt, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal vor Gericht gestellt werden darf? Dass ein rechtskräftiger Freispruch das letzte, das allerletzte Wort ist und bleiben muss?
Bundesverfassungsgericht:Der Mord an Frederike wird nicht bestraft - leider zu Recht
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Karlsruhe lässt nach einem rechtskräftigen Freispruch keinen neuen Prozess zu, auch nicht bei klaren Beweisen. Das ist nicht ungerecht, sondern folgt einer alten, weisen Regel.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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