Der juristische Streit um die Strompreisbremse hat zu einem Ergebnis geführt, mit dem alle gut leben können. Das gilt für die Regierung, weil ihr die doch eigentlich ehrenwerte Rettungsaktion des Krisenjahres 2022 nicht nachträglich auf die Füße gefallen ist. Es trifft aber auch für die Erzeuger erneuerbarer Energien zu. Sie haben durch die explodierenden Strompreise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine sehr gut verdient; daran hat auch die staatlich verfügte Umverteilung der „Übergewinne“ zur Senkung der Preise nicht viel geändert. 750 Millionen Euro wurden abgeschöpft bei den Unternehmen. Dass sie die Summe jetzt nicht zurückbekommen, ist zu verschmerzen.
MeinungEnergie:Dieses Urteil gibt Sicherheit – der Regierung und den Bürgern
Kommentar von Wolfgang Janisch
Lesezeit: 1 Min.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Strompreisbremse für verfassungsgemäß. Ebenso wichtig ist, dass es die Grenzen einer solchen Umverteilung definiert.

Bundesverfassungsgericht:Ampelregierung durfte Gewinne für Strompreisbremse abschöpfen
Um die Energiepreise zu begrenzen, zwang die Regierung auch Ökostrom-Produzenten zur Kasse. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber nun geurteilt.
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