MeinungStaatstrojanerDas Grundrecht auf Privatsphäre verkommt. Und Karlsruhe schaut zu

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 2 Min.

Der Erste Senat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen den Einsatz von Spähsoftware durch die Polizei erhoben.
Der Erste Senat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen den Einsatz von Spähsoftware durch die Polizei erhoben. Uli Deck/dpa

In seinem Urteil über den Einsatz von Spähsoftware durch die Polizei versäumt es das Bundesverfassungsgericht, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen.

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Das Grundrecht auf Privatsphäre (im Juristendeutsch: informationelle Selbstbestimmung) schrumpft und schrumpelt dahin, seit vielen Jahren schon. Das ist eine der wenigen, wirklich betrüblichen Geschichten aus den 76 Jahren des Grundgesetzes. Andere Grundrechte wachsen und gedeihen. Sie werden gestärkt und gefeiert. Sie werden mit jedem bundesrepublikanischen Jahrzehnt anerkannter und erfahrbarer. Dieses aber nicht. Das Grundrecht auf Privatsphäre hat überhaupt erst spät einen Namen bekommen, erst im Jahr 1983 war das, im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Und seitdem ist es von der Politik immer kleiner gemacht worden, zumal seit den einschneidenden Anschlägen des 11. September 2001. Zu feiern gab es schon lange nichts mehr. Jetzt ist eher eine Ära der Grabreden.

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