MeinungUrteil des Bundesverfassungsgerichts:Der Soli gehört abgeschafft, ganz egal, was Karlsruhe entschieden hat

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Kommentar von Henrike Roßbach

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundesverfassungsgericht erkennt den „finanziellen Mehrbedarf des Bundes“ an und hält deshalb den Soli für rechtens. (Foto: Uwe Anspach/Uwe Anspach/dpa)

Es ist rechtens, die Abgabe nach wie vor zu erheben. Mag sein, aber das ändert nichts daran, dass diese inzwischen eine verkappte zweite Reichensteuer ist. Und wer die will, muss sich an eine Steuerreform wagen.

Die Politik ist eine Welt, in der Paradoxien dazugehören. So will etwa ausgerechnet CDU-Chef Friedrich Merz, der im Wahlkampf noch Solidität, Priorisierungen im Haushalt und einen genügsameren Staat propagiert hat, seinen Weg ins Kanzleramt jetzt mit einer Billion Euro neuer Schulden pflastern. Am Mittwoch ist noch ein weiterer Widerspruch im Unionskosmos hinzugekommen: Die Spitzen von CDU und CSU, in deren Wahlprogramm der Satz steht „Wir schaffen den restlichen Solidaritätszuschlag ab“, dürften insgeheim erleichtert sein, dass das Bundesverfassungsgericht sie zu genau diesem Schritt nicht zwingt – auch wenn der ein oder andere sich offiziell enttäuscht gibt.

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