Das Bundesverfassungsgericht gibt sich gern die Aura einer Allzuständigkeit und kennt keine Scheu, sich gelegentlich auf ein Terrain zu begeben, auf dem sonst die Politik spielt. Daher könnte man es eigentlich begrüßen, dass das Gericht – respektive eine Kammer des Zweiten Senats – sich nun aus einer brisanten außenpolitischen Frage heraushält. Rüstungsexporte nach Israel – mit seinen Militäreinsätzen im Gazastreifen auf der schiefen Ebene der Völkerrechtswidrigkeit immer tiefer gerutscht – sind kein Thema für das Gericht. Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers aus dem Gazastreifen, der deutsche Lieferungen an Israel als eine Art Lieferkette des Todes ansieht, wurde abgewiesen.
MeinungRüstungsexporte nach IsraelDieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts klingt zynisch

Kommentar von Wolfgang Janisch
Lesezeit: 2 Min.

Die obersten Richter haben selbst hohe rechtliche Maßstäbe für die Außenpolitik formuliert. Doch als es bei der Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers jetzt darauf ankam, haben sie diese nicht eingefordert.
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