MeinungRüstungsexporte nach IsraelDieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts klingt zynisch

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 2 Min.

Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel scheitert in Karlsruhe.
Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel scheitert in Karlsruhe. Uli Deck/dpa

Die obersten Richter haben selbst hohe rechtliche Maßstäbe für die Außenpolitik formuliert. Doch als es bei der Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers jetzt darauf ankam, haben sie diese nicht eingefordert.

Das Bundesverfassungsgericht gibt sich gern die Aura einer Allzuständigkeit und kennt keine Scheu, sich gelegentlich auf ein Terrain zu begeben, auf dem sonst die Politik spielt. Daher könnte man es eigentlich begrüßen, dass das Gericht – respektive eine Kammer des Zweiten Senats – sich nun aus einer brisanten außenpolitischen Frage heraushält. Rüstungsexporte nach Israel – mit seinen Militäreinsätzen im Gazastreifen auf der schiefen Ebene der Völkerrechtswidrigkeit immer tiefer gerutscht – sind kein Thema für das Gericht. Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers aus dem Gazastreifen, der deutsche Lieferungen an Israel als eine Art Lieferkette des Todes ansieht, wurde abgewiesen.

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