MeinungKandidaten für das VerfassungsgerichtZu links? Zu konservativ? Das darf so nicht weitergehen

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Kolumne von Peter Müller

Lesezeit: 3 Min.

Erst seit 2015 werden Verfassungsrichter im Plenum des Bundestags gewählt.
Erst seit 2015 werden Verfassungsrichter im Plenum des Bundestags gewählt.
Katharina Kausche/dpa

Eine Warnung nach der gescheiterten Richterwahl: Wenn die Parteien der demokratischen Mitte nur noch ängstlich auf die eigenen Interessen schauen, wird die Politik handlungsunfähig.

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Das Scheitern der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin ist zum einen ein Fall eklatanten politischen Missmanagements. Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Wahl im Plenum des Bundestages abgesetzt wurde, obwohl der Wahlausschuss sie mit der erforderlichen Mehrheit empfohlen hatte. Ursache war die Unfähigkeit der Unionsfraktionsführung, die dort herrschende Stimmung zu erkennen. Die Folgen sind verheerend: eine in Teilen ehrabschneidende Kampagne gegen die Kandidatin, Beschädigung der Vertrauensbasis in der Regierungskoalition, hektische, aber nicht hilfreiche Forderungen nach Sondersitzungen des Parlaments.

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